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Aktuelles zur BDSG-Novelle 2009

Viel hin, viel her, aber bisher noch alles unklar. In diesem Artikel sind die wichtigsten aktuellen Entwicklungen der BDSG-Novelle zusammengefasst.
Jan-Philip Ziebold | 20.06.2009

Nach aktuellen [url=http://www.ddv.de]DDV [/url]Angaben soll die Novelle BDSG II ("Datenhandel") nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Bei einem Treffen mit Innenminister Wolfgang Schäuble verständigten sich CDU und SPD am gestrigen Montag (15.06.2009) nach DDV Angaben zu diesem Schritt. Teile der SPD-Bundestagsfraktion sperren sich allerdings gegen den Kompromiss. SPD- Innenexperte Sebastian Edathy sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», man habe beantragt, das geplante Gesetz abzulehnen.

Damit verbleibt für das Gesetz nur noch eine einzige Sitzungswoche des Bundestages: Innenausschuss am Mittwoch 01.07., 2. und 3. Lesung am Freitag, 03.07. - dem letzten Sitzungstag des Bundestages in dieser Legislaturperiode. Danach fiele der Gesetzentwurf der Diskontinuität zum Opfer, denn mit einer zusätzlichen Sondersitzung des Bundestages hierfür ist nicht zu rechnen.

Der [url=http://www.ddv.de]DDV [/url]wird für den Fall der Verabschiedung am 09.07. (Köln) und 23.07. (Frankfurt) Informationsveranstaltungen anbieten. Laut DDV Präsident Dieter Wenig, steht der DDV dazu im direkten Austausch mit der Politik und hat dieser gegenüber den jüngsten Änderungsantrag heute Vormittag kritisch kommentiert und erneut praxistaugliche Lösungen eingefordert.

Laut Informationen der Verbraucherschützer geht hervor, das die große Koalition die Abschaffung des Listenprivilegs und die Einführung der Opt-in-Regelung offenbar ad acta gelegt hat.

Konkret geht aus den Informationen der Verbraucherschützer hervor, dass die verpflichtende Opt-in-Regelung doch nicht kommen soll und dass die Abschaffung des Listenprivilegs kein Thema mehr ist. Beim der VZBV klingt das folgendermaßen: "Mit dem ausgehandelten Kompromiss seien auch weiterhin untergeschobene Einwilligungen zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Die in früheren Entwürfen noch enthaltene separate Einwilligung sei aus dem Gesetz gestrichen worden. Auch bei der angekündigten Abschaffung des Listenprivilegs seien die Koalitionäre vor der Lobby der Direktmarketing- und Versandhandelsverbände eingeknickt." Zudem werde es kein generelles Koppelungsverbot noch das Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen geben. Durch die vorgesehenen Übergangs- und Evaluationsfristen von mindestens drei Jahre wird es dauern, bis dieses „vermurkste Gesetz“ wieder neu angefasst werde.

In den Medien:

- http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachnews/kommt-die-bdsg-anderung-doch-noch

- http://www.derhandel.de/news/unternehmen/pages/show.php?id=1135

- http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wie-sich-die-grosse-koalition-selbst-ausbremst/2367262

- http://www.zeit.de/online/2009/25/datenschutz-kompromiss-scheitern

Wenn es etwas neues gibt, halten wir Sie gern auf dem Laufenden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung.