Marketing-Börse PLUS - Fachbeiträge zu Marketing und Digitalisierung
print logo

Trend 2012: Digitale Rechnungsstellung - Endlich hat es auch die Gesetzgebung erkannt

Seit dem 1. November 2011 dürfen Rechnungen, auch rückwirkend bis zum 1. Juli per E-Mail versendet werden.
promio.net GmbH | 31.01.2012
Auch der Gesetzgeber kommt an der Digitalisierung von Unternehmensprozessen nicht mehr vorbei. Am 1. November letzten Jahres wurde im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes beschlossen, dass Rechnungen nun auch ohne die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines elektronischen Datenaustauschverfahrens (EDI) zum Beispiel per E-Mail versendet werden dürfen. Dies gilt auch rückwirkend ab dem 1. Juli 2011. Die bekannten rechtlichen Bedingungen im allgemeinen E-Mail-Marketing sind natürlich auch hierbei einzuhalten. So ist die Einwilligung des Rechnungsempfängers selbstverständlich Voraussetzung.

Der Gesetzgeber bewegt sich damit ein wenig mehr am Puls der Zeit und erleichtert nicht nur Unternehmen grundlegende Prozesse. Auch für Konsumenten wird der Überblick in der immer noch bestehenden Papierflut einfacher.

Das Inkrafttreten dieses Gesetzes (Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes) bedeutet für Unternehmen nicht nur eine erheblich Kosten- sondern auch eine enorme Zeitersparnis und hat demzufolge wirkungsvolle Vorteile im gesamten Wertschöpfungsprozess.

Wenn auch Sie künftig von diesen Neuerungen profitieren möchten, kontaktieren Sie uns einfach. Gemeinsam finden wir eine automatisierte und einfache Lösung, mit der Sie rechtssichere und effektive Rechnungsprozesse versenden können.

business@promio.net
+49 228 2807700