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Festival wegen drohender hoher Schäden nicht abgesagt

Nachdem ein großes Festival in Berlin auf eine neue Fläche umgezogen ist, haben sich Anwohner mobilisiert und wollten die Veranstaltung verhindern: Si
Timo Schutt | 15.09.2016
Nachdem ein großes Festival in Berlin auf eine neue Fläche umgezogen ist, haben sich Anwohner mobilisiert und wollten die Veranstaltung verhindern: Sie befürchten Lärm, Dreck und Umweltschäden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hatte trotz Bedenken die Genehmigung dann erteilt. Sie rechtfertigte die Erteilung dieser Genehmigung u.a. mit der herausragenden (musik-)kulturellen Bedeutung der Veranstaltung für Berlin als Kulturstadt und den drohenden Image- und finanziellen Schäden bei einer Absage, falls man die Genehmigung entziehen würde.

Mit einem Eilantrag zogen die Anwohner dagegen vor das Verwaltungsgericht Berlin – und scheiterten. Das VG Berlin erklärte im Eilverfahren die Genehmigung für zulässig:

Zwar sei es zweifelhaft, ob es sich bei dem Festival um eine Veranstaltung von herausragender Bedeutung handele, für die ausnahmsweise von den maximal zulässigen Immissionswerten abgewichen werden dürfe, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Dies könne erst im sogenannten Hauptsacheverfahren (im Eilverfahren lassen sich derartig grundlegende Fragen nicht klären. Ein Eilverfahren wird je nach Konstellation in wenigen Stunden nach der Einreichung eines Antrages entschieden) geklärt werden. Auch wenn eine Gefahr der Gesundheitsschädigung nicht zu erwarten sei, übersteige der genehmigte Beurteilungspegel den maximal zulässigen Wert und führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen Anwohner. Die Genehmigung sei aber gerade noch und nur wegen der im angefochtenen Bescheid angeordneten Verpflichtung des Veranstalters zur Bereitstellung von Ersatzunterkünften für die am stärksten vom Lärm betroffenen Anwohner rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht weiter. Der Veranstalter bietet den vom Lärm betroffenen Anwohnern Ausweichquartiere an; es sei für einen Anwohner für die wenigen drei Tage zumutbar, in einem vom Veranstalter bezahlte Ersatzunterkunft zu wechseln, wenn er dies wolle.

Dann kommt ein Argument, das ich persönlich gar nicht nachvollziehen kann: Im Fall einer Absage des Festivals entstünden dem Land Berlin und dem Veranstalter ganz erhebliche, nicht wiedergutzumachende Nachteile, meint das Gericht.

Das würde doch im Umkehrschluss bedeuten: Ich plane meine Mega-Veranstaltung einfach mal drauf los. Wenn die Genehmigungsbehörde nachher rumzickt, drohe ich mit dem hohen Schaden und die Rechte des Anwohners haben das Nachsehen. Solch ein Argument ist fragwürdig, auch wenn der Veranstalter sich hier die Mühe macht, Ausweichunterkünfte anzubieten und zu bezahlen. Nur: Was, wenn ich aus verschiedenen Gründen meine Wohnung nicht verlassen kann oder will? Muss ich dann als Anwohner den Lärm ertragen, nur weil die Genehmigung nicht rechtzeitig beantragt wurde? Andererseits liegt es oft in der Natur der Sache, dass Genehmigungen erst spät im Planungsprozess beantragt werden. Ob diese Tatsache allerdings zum Nachteil eines Anwohners führen kann, ist auch fragwürdig.

Richtigerweise muss eine Abwägung aller Interessen vorgenommen werden. Wenn aber das Verwaltungsgericht sich auch des Arguments des drohenden Schadens bei einer Absage bedient, ist damit dem Missbrauch dieses Arguments Tür und Tor geöffnet.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Timo Schutt
Über den Autor: Timo Schutt

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