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E-Mail-Recht: Tracking im E-Mail-Marketing

Welche Tracking-Möglichkeiten gibt es im E-Mail-Marketing und wie bringt man sie in Einklang mit der DSGVO?
E-Mail-Recht: Tracking im E-Mail-Marketing © postina.net GmbH E-Mail & Online Marketing
 

Erfolgreiche Marketing Kampagnen holen den Kunden ab, wo er steht und bringen ihn zum Ziel. Ohne Tracking ist das nicht möglich. Aber welche Tracking-Möglichkeiten gibt es im E-Mail Marketing und wie bringt man sie in Einklang mit der DSGVO?

Was kann gemessen werden?

Inzwischen geht das Messen beim Newsletterversand über den Einsatz von Zählpixeln heraus. Neben der Öffnungs- und Klickrate werden der Typ des abrufenden Gerätes, sein Standort und der E-Mail Provider in der statistischen Auswertung sichtbar.

Diese Informationen haben jede ihre eigene Wertigkeit. Öffnungszeit und Standort helfen zum Beispiel beim Run auf den individuell besten Versandzeitpunkt. Die Auswertung des Klickverhaltens eröffnet hervorragende Möglichkeiten, Kampagnen auf die persönlichen Interessen von (zukünftigen) Kunden zuzuschneiden: Das Tracking bzw. die Profilierung der Empfängerdaten bringt entscheidend mehr Traffic und damit Conversions.

Auch wenn wir als europäische Marketer häufig „nur“ mit Zielgruppen arbeiten und nicht direkt sehen, wer im Mailing was angeklickt hat, kommen hier datenschutzrechtliche Aspekte mit ins Boot. Denn eine IP-Adresse oder die E-Mail-Adresse eines Menschen sind eigentlich nichts als Pseudonyme – und pseudonymisierte Daten fallen in den Anwendungsbereich der DSGVO.

Praxistipp: Die Einwilligung

Am besten holen Sie sich die „informierte Einwilligung“ Ihres Lesers zur Profilierung seiner Daten direkt bei der Anmeldung zum Newsletter oder Bestellung eines Downloads beim Formular mit ein:

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Dabei unbedingt beachten: Das Kästchen zur Einwilligung darf nicht vorangehakt sein. Auch wichtig: Dokumentieren Sie die Einwilligung Ihrer Leser. Die geht am einfachsten innerhalb eines Double-OptIn Vorgangs innerhalb einer professionellen E-Mail Software wie pn.mail|mailingwork.