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Kaltakquise und die DSGVO: Erlaubt oder verboten?

Heiße Diskussionen entfacht das Thema, ob Kaltakquise unter den strengen Auflagen der DSGVO und des UWGs überhaupt erlaubt ist.
Kaltakquise - Darf man das noch? © triveo | Telemarketing - B2B Leadgenerierung & Neukundengewinnung
 

Unterschied zwischen DSGVO und UWG

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine in der Europäischen Union gültige und seit Mai 2018 verbindliche Verordnung zur Wahrung der Rechte und des Schutzes natürlicher Personen und ihrer personenbezogenen Daten.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bildet in Deutschland das Fundament zur Bekämpfung und Unterbindung des unlauteren Wettbewerbs. Ob und unter welchen Voraussetzungen Cold Calls und telefonische Kaltakquise verboten oder erlaubt sind, regelt dort der Paragraph 7 "Unzumutbare Belästigungen".

Zusammengefasst:

  • Die DSGVO regelt den Datenschutz.
  • Das UWG unterbindet den unlauteren Wettbewerb.

Was änderte sich bei der Kaltakquise unter DSGVO?

Der telefonische Kaltkontakt als solches ist nicht mittelbar von der DSGVO betroffen. Denn ob dies verboten oder erlaubt ist, regelt in Deutschland das UWG. Der Umgang mit den in der Akquise gesammelten Daten ändert sich allerdings. Das alte Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) war in Deutschland schon sehr gut aufgestellt, die DSGVO geht allerdings beim Recht auf Selbstbestimmtheit über die eigenen Daten einen guten Schritt voran. Das neue BDSG ergänzt die DSGVO noch in einigen Punkten und regelt zum Beispiel die konkrete Strafbarkeit bei Verstößen über reine Bußgelder hinaus.

Kalt kontaktieren: verboten oder erlaubt?

Sind Cold Calls nun verboten oder erlaubt? In erster Linie muss man unterscheiden, ob man Privatkunden, also B2C (Business to Consumer), kalt akquiriert oder ob die Akquise im Geschäftskundenumfeld, also B2B (Business to Business), durchgeführt wird.

B2C-Kaltakquise am Telefon ist per Gesetz erstmal verboten. Es sei denn, die Person hat im Vorfeld ausdrücklich eine Einwilligung erteilt. Das Gleiche gilt für den Kaltkontakt per Email oder anderen elektronischen Kontaktmöglichkeiten wie WhatsApp oder SMS.

Die B2B Kaltakquise (Business-to-Business) unterliegt laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) anderen Regularien und Voraussetzungen als im Endkunden-Markt. Es gilt zwar auch hier, dass sie verboten ist, allerdings ist es unter Geschäftskunden ausreichend, wenn zumindest mutmaßlich eine Einwilligung erteilt wird, um telefonisch kalt zu akquirieren. Das ist dann der Fall, wenn das zu bewerbende Produkt oder die entsprechende Dienstleistung für das kaltkontaktierte Unternehmen ebenso mutmaßlich von Interesse ist (wie die telefonische Kontaktaufnahme) und der Angerufene mutmaßlich zum aktuellen Zeitpunkt gerade auch mit einer telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden ist. Diese Passage lässt natürlich wieder Spielraum offen und stellt den Vertriebler vor die Frage: „Wann kann ich von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen?“ Das Risiko einer Fehleinschätzung trägt leider ausschließlich der Werbende bzw. der Kaltakquisiteur.

Telefonische Terminvereinbarung unter DSGVO und UWG

Als Beispiel für rechtssichere Kaltakquise im B2B-Umfeld nehmen wir eines der Telemarketing-Projekte von triveo Telemarketing.

Als erfahrener Call Center arbeiten wir bereits seit Jahren erfolgreich mit dem niederländischen Unternehmen CSi Palletising zusammen. Einer der führenden Hersteller von Palettier-Systemen. Wie Sie auch bei unserem ausführlichen Erfahrungsbericht nachlesen können, ist es unser Auftrag in Deutschland neue Kunden per Cold Call zu akquirieren. Dabei haben viele der Unternehmen bisher noch keinen oder nur flüchtigen Kontakt zu CSi. Es handelt sich dabei also um eine sogenannte kalte Kontaktaufnahme zur Außendienstterminierung vor Ort beim potenziellen Kunden. Dabei rufen wir natürlich keine Softwarehäuser oder Apotheken an, sondern Unternehmen die der Zielgruppe von CSi entsprechen, da sie Waren in Form und Menge produzieren, die vermuten lassen, dass eine automatische Palettierung sinnvoll sein könnte. Damit haben CSi und triveo Telemarketing die Voraussetzung erfüllt, telefonische Kaltakquise UWG-Konform durchzuführen.

Email-Marketing ohne vorherige Zustimmung ist ebenfalls verboten. Daher erfragen wir während der telefonischen Akquise, ob wir weiterführende Informationen per Mail zusenden dürfen oder ob die Ansprechpartner zukünftig per Newsletter über relevante Ereignisse aus der Branche informiert werden möchten und validieren ein "Ja" auch zusätzlich mit einem Bestätigungslink zur Anmeldung. Damit befinden wir uns auch bei dem Email Marketing auf der sicheren Seite.

Ist Kaltakquise aufgrund der DSGVO nun verboten?

Ein riesen Unsicherheitsfaktor ob Kaltakquise verboten oder unter gewissen Voraussetzungen erlaubt ist, ist die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ob Kaltakquise erlaubt ist oder nicht, regelt auch nach Inkrafttreten der DSGVO ausschließlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine gesetzeskonforme kalte Akquisition im B2B-Markt ist auch mit der DSGVO noch in Ordnung. Der Schutz der Daten selbst genießt mit der DSGVO nun aber eine noch höhere Priorität. In Deutschland war der Datenschutzstandard allerdings schon vor der DSGVO enorm hoch, sodass wir bei triveo Telemarketing im Allgemeinen nur kleinere Anpassungen vornehmen mussten.

6 Fakten zur DSGVO

Daten, die über die Akquise gewonnen werden, müssen DSGVO-konform abgelegt und verarbeitet werden. Nachfolgend ein paar Fakten zur DSGVO, die in diesem Zusammenhang relevant sind.

  • Alle Unternehmen, die in der EU personenbezogene Daten verarbeiten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung. Diese regelt die Art der Erhebung, Speicherung und weitere Verwendung sowie Übertragung an Dritte.

  • Die Daten können auch, unter gewissen Voraussetzungen, außerhalb der EU gespeichert werden.

  • Das Sammeln von personenbezogenen Daten ist verboten, kann aber durch Gesetze wie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) oder eben der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) erlaubt werden. Selbstverständlich können auch natürliche Personen ihre Erlaubnis erteilen.

  • Personenbezogene Daten sind z. B.: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen oder Standortdaten.

  • Es dürfen grundsätzlich nur die Daten gesammelt werden, die man zwingend zur Vertrags- oder Dienstleistungserfüllung benötigt und auch nur dafür dürfen die Daten genutzt werden.

  • Personen deren Daten erhoben und gespeichert wurden, können die Löschung der Daten oder einen vollständigen Auszug der gespeicherten Daten verlangen.

Kaltakquise DSGVO-konform umsetzen

Die Themen DSGVO, UWG und telefonische Kaltakquise unterliegen zu Recht einem besonderen Interesse. Wir nehmen uns selbstverständlich die Zeit, um Ihnen konkrete Möglichkeiten in Ihrem Business aufzuzeigen und gehen gerne auf Ihre Fragen bezüglich des Datenschutzes und sonstige Fragen ein. Kontaktieren Sie uns per Telefon, Email oder Chat und lassen Sie sich überzeugen.

*Dieser Artikel soll nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Wir übernehmen keine Verantwortung auf tatsächliche Vollständigkeit. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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Kontakt:
triveo® Telemarketing
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Telefon: 0621-76133-800
www.triveo.de
info@triveo.de

 

Weiterführende Links:

  • Gesetzestext zur DSGVO
  • Gesetzestext zum UWG
  • Gesetzestext zum BDSG
  • Details zur Zertifizierung nach ISO 27001