OLG München sieht die Bestätigungsanfrage per E-Mail als Verstoß gegen das Verbot der Zusendung ungewollter E-Mail-Werbung.
12.12.2012 | Jens Eckhardt
Es geht um selbst ernannte "Internet Marketer". Solche, die das Marketing als Selbstzweck sehen und nicht den Sinn, den sie für ihre Kunden machen.
07.12.2012 | Klaas Kramer
Nach OLG München sind Double-Opt-In- Bestätigungs-E-Mails unzulässig, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.
29.11.2012 | Martin Schirmbacher
Deutlich mehr Performance: Zum Start stiegen im Schnitt die Öffnungsraten um 77 Prozent und die Klickraten um 28 Prozent.
07.11.2012 | Ulf Richter
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