Neues Urteil zum Double-opt-in Verfahren: Mit dem richtigen Partner sind Sie auf der sicheren Seite.
Legal, illegal, ganz egal: Es gibt noch immer Unternehmen, die sich beim E-Mail-Marketing und Newsletter-Versand nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Davon kann man nur abraten. Und zwar nicht erst seit dem 1. September 2012, dem Stichtag für das Ende der Übergangsfrist und das Inkrafttreten des geänderten Bundesdatenschutz-Gesetzes. Die Datenschutz-Novelle gibt zwar für die Briefwerbung, also die Versendung von Werbung per Post, strengere Richtlinien vor, nicht aber für die E-Mail-Werbung. Hier bleibt alles beim Alten.
Für das Versenden von Werbung auf elektronischem Weg gilt ohne wenn und aber: Die Übermittlung von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist nicht zulässig. Um diese Einwilligung zu erhalten, hat sich in den vergangenen Jahren das sogenannte Double-opt-in-Verfahren bewährt. Man verschickt dazu eine sogenannte Check-Mail, die einen Link zum Bestellen eines Newsletters enthält. Das Anklicken dieses Links wird das als Zustimmung gewertet und die E-Mail Adresse gelangt automatisch in den Newsletter-Verteiler. Rechtmäßig ist dieses Verfahren jedoch nur dann, wenn der Empfänger sein Einverständnis jederzeit widerrufen kann.
OLG München urteilt entgegen der gängigen Rechtsprechung.
So weit so gut. Möchte man meinen. Denn in der Rechtsprechung herrscht alles andere als Einigkeit. Der Bundesgerichtshof hatte 2011 in einer Entscheidung zu unerwünschter Telefonwerbung das Double-opt-in als probates Mittel erklärt, um die Zustimmung zum Erhalt von Werbe-E-Mails nachzuweisen. Trotzdem hat das Oberlandesgericht (OLG) in München vor kurzem in zweiter Instanz ein Urteil gefällt, das der gängigen Rechtsprechung widerspricht und damit das Double-opt-in Verfahren in Frage gestellt. Die Richter des OLG vertraten – anders als das Landgericht - die Auffassung, dass bereits die per Mail verschickte Anfrage um Bestätigung eines Newsletters als Belästigung (Spam) zu bewerten ist, wenn der Adressat dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Das Urteil aus München sorgt für Irritation und Unverständnis - nicht nur unter Rechtsexperten. Auch für Unternehmen, die Newsletter Werbung nach der Double-opt-in Methode betreiben, ist guter Rat teuer. Sie befürchten eine Flut an Abmahnungen, da bei unzulässigen E-Mails mit Werbecharakter vor jedem Gericht in Deutschland geklagt werden kann. Wer mit Werbemails nicht einverstanden ist und Unterlassungsansprüche geltend machen will, wird zukünftig vermutlich in München Anklage erheben. Nun bleibt abzuwarten, was die Karlsruher Richter dazu sagen. Denn das OLG München hat die Revision durch den Bundesgerichtshof zugelassen.
E-Mail Werbung und Newsletter Versand: Mit dem richtigen Telemarketing Partner auf Nummer sicher gehen.
Bis dahin agieren Unternehmen beim Thema E-Mail-Werbung nun in einer rechtlichen Grauzone. Um unangenehmen Rechtsstreitereien aus dem Weg zu gehen, hilft nur eines: Ein erfahrener und rechtlich bestens informierter Partner wie Saupe Telemarketing. Die schwäbischen Marketing Spezialisten kennen die aktuelle Rechtsprechung genau und stimmen die Online-Werbung Ihrer Kunden exakt darauf ab. Bei der werblichen Nutzung von Kundendaten achten sie akribisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Check E-Mails zum Beispiel enthalten grundsätzlich keinerlei Werbung und Newsletter gehen ausschließlich an Empfänger, die dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben. Jede einzelne Einverständniserklärung wird außerdem vollständig dokumentiert und gespeichert, so dass die Zustimmung jederzeit nachgewiesen werden kann.
Über Saupe Telemarketing:
Das Unternehmen wurde 1987 gegründet und wird von Michael Saupe unter der Bezeichnung Saupe Communication bis heute erfolgreich geführt. Als Agentur für Design und Kommunikation betreibt Saupe Communication seit 25 Jahren Vertriebsmarketing in Zusammenarbeit mit der Tochterfirma Saupe Telemarketing. Saupe Telemarketing ist als B2B Callcenter spezialisiert auf Werbung und Marketing für komplexe Produkte und anspruchsvolle Dienstleistungen. Der Schwerpunkt liegt im Investitionsgüter- und IT-Bereich und im Gesundheitswesen. Das Leistungsspektrum umfasst Marketingberatung, Analyse, Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen zur Leadgewinnung im Bereich B2B, Corporate Design-Konzepte für national und international agierende Kunden, Messekommunikation, Broschüren, Webdesign, Webprogrammierung, E-Marketing Social Marketing und Telemarketing. Seit zwei Jahren betreut eine Repräsentanz in Singapur Kunden aus Europa im Bereich Human Resources, Recruitment und Marketing Kommunikation für den asiatischen Raum.
Mehr Informationen unter: http://www.saupe-communication.de und http://www.saupe-telemarketing.de
Für das Versenden von Werbung auf elektronischem Weg gilt ohne wenn und aber: Die Übermittlung von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist nicht zulässig. Um diese Einwilligung zu erhalten, hat sich in den vergangenen Jahren das sogenannte Double-opt-in-Verfahren bewährt. Man verschickt dazu eine sogenannte Check-Mail, die einen Link zum Bestellen eines Newsletters enthält. Das Anklicken dieses Links wird das als Zustimmung gewertet und die E-Mail Adresse gelangt automatisch in den Newsletter-Verteiler. Rechtmäßig ist dieses Verfahren jedoch nur dann, wenn der Empfänger sein Einverständnis jederzeit widerrufen kann.
OLG München urteilt entgegen der gängigen Rechtsprechung.
So weit so gut. Möchte man meinen. Denn in der Rechtsprechung herrscht alles andere als Einigkeit. Der Bundesgerichtshof hatte 2011 in einer Entscheidung zu unerwünschter Telefonwerbung das Double-opt-in als probates Mittel erklärt, um die Zustimmung zum Erhalt von Werbe-E-Mails nachzuweisen. Trotzdem hat das Oberlandesgericht (OLG) in München vor kurzem in zweiter Instanz ein Urteil gefällt, das der gängigen Rechtsprechung widerspricht und damit das Double-opt-in Verfahren in Frage gestellt. Die Richter des OLG vertraten – anders als das Landgericht - die Auffassung, dass bereits die per Mail verschickte Anfrage um Bestätigung eines Newsletters als Belästigung (Spam) zu bewerten ist, wenn der Adressat dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Das Urteil aus München sorgt für Irritation und Unverständnis - nicht nur unter Rechtsexperten. Auch für Unternehmen, die Newsletter Werbung nach der Double-opt-in Methode betreiben, ist guter Rat teuer. Sie befürchten eine Flut an Abmahnungen, da bei unzulässigen E-Mails mit Werbecharakter vor jedem Gericht in Deutschland geklagt werden kann. Wer mit Werbemails nicht einverstanden ist und Unterlassungsansprüche geltend machen will, wird zukünftig vermutlich in München Anklage erheben. Nun bleibt abzuwarten, was die Karlsruher Richter dazu sagen. Denn das OLG München hat die Revision durch den Bundesgerichtshof zugelassen.
E-Mail Werbung und Newsletter Versand: Mit dem richtigen Telemarketing Partner auf Nummer sicher gehen.
Bis dahin agieren Unternehmen beim Thema E-Mail-Werbung nun in einer rechtlichen Grauzone. Um unangenehmen Rechtsstreitereien aus dem Weg zu gehen, hilft nur eines: Ein erfahrener und rechtlich bestens informierter Partner wie Saupe Telemarketing. Die schwäbischen Marketing Spezialisten kennen die aktuelle Rechtsprechung genau und stimmen die Online-Werbung Ihrer Kunden exakt darauf ab. Bei der werblichen Nutzung von Kundendaten achten sie akribisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Check E-Mails zum Beispiel enthalten grundsätzlich keinerlei Werbung und Newsletter gehen ausschließlich an Empfänger, die dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben. Jede einzelne Einverständniserklärung wird außerdem vollständig dokumentiert und gespeichert, so dass die Zustimmung jederzeit nachgewiesen werden kann.
Über Saupe Telemarketing:
Das Unternehmen wurde 1987 gegründet und wird von Michael Saupe unter der Bezeichnung Saupe Communication bis heute erfolgreich geführt. Als Agentur für Design und Kommunikation betreibt Saupe Communication seit 25 Jahren Vertriebsmarketing in Zusammenarbeit mit der Tochterfirma Saupe Telemarketing. Saupe Telemarketing ist als B2B Callcenter spezialisiert auf Werbung und Marketing für komplexe Produkte und anspruchsvolle Dienstleistungen. Der Schwerpunkt liegt im Investitionsgüter- und IT-Bereich und im Gesundheitswesen. Das Leistungsspektrum umfasst Marketingberatung, Analyse, Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen zur Leadgewinnung im Bereich B2B, Corporate Design-Konzepte für national und international agierende Kunden, Messekommunikation, Broschüren, Webdesign, Webprogrammierung, E-Marketing Social Marketing und Telemarketing. Seit zwei Jahren betreut eine Repräsentanz in Singapur Kunden aus Europa im Bereich Human Resources, Recruitment und Marketing Kommunikation für den asiatischen Raum.
Mehr Informationen unter: http://www.saupe-communication.de und http://www.saupe-telemarketing.de