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Herausforderungen für Connected Cars

Technische Voraussetzungen sowie rechtliche, ethische und sicherheitsrelevante Herausforderungen.
Heinrich Holland | 13.03.2017
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Autoren: Prof. Dr. Heinrich Holland, Sam Zand-Niapour


Im Kontext des Internet of Things (IoT) können Connected Cars durch eine internetbasierte, bi- oder multilaterale Verbindung zum Fahrzeughersteller, Fahrzeughändler, zu Versicherern, zu Regierungsbehörden (z. B. Mautstellen oder Straßenverkehrsamt), zur Infrastruktur (z. B. Ampeln, Parkhäuser oder Verkehrsschilder) und anderen Fahrzeugen beschrieben werden. Das Thema Connected Cars umfasst jedoch darüber hinaus ebenso die Themen Informations- bzw. Unterhaltungssysteme im Fahrzeug sowie Fahrerassistenzsysteme.

• Technische Voraussetzungen

Wesentliche technische Voraussetzung für die breitflächige Nutzung der genannten Dienste ist die Ausstattung der Fahrzeuge und der Kommunikationspartner der Fahrzeuge mit datenerfassenden Sensorik, die Vereinheitlichung von Schnittstellen und Protokollen zwischen Fahrzeugen und deren Kommunikationspartnern sowie die Nutzung einer Big Data Analytics-Plattform, aber auch die permanente Verfügbarkeit von breitbandunterstützenden mobilen Kommunikationstechnologien. Derzeit sind vernetzte Fahrzeugmodelle mit etwa 80 Sensoren zwecks Erfassung diverser Daten ausgestattet und erzeugen ein Datenvolumen von 0,04 bis 0,16 Gigabit pro Sekunde, die in Echtzeit übertragen werden könnten.

• Rechtliche Herausforderungen:

Im Mai 2014 hat ein Ausschuss der Vereinten Nationen das Wiener Abkommen, das bislang das autonome Fahren gänzlich untersagte, überarbeitet und somit ein teilautomatisiertes Fahren rechtlich ermöglicht. Die Bundesregierung brachte ebenso einen Gesetzesentwurf auf den Weg, um die Änderungen des Wiener Abkommens in deutschem Gesetz abzubilden. Es sind noch diverse Haftungsfragen zu klären.

• Ethische Herausforderungen:

Es ist noch nicht geklärt, welche Entscheidung ein Fahrzeug bei ethisch schwer bewertbaren Situationen treffen soll. Dürfte beispielsweise das Fahrzeug das Leben eines einzigen Passanten gefährden, um das Leben einer Gruppe an Menschen nicht gefährden zu müssen? Oder sollte solch eine Entscheidung über einen Zufallsgenerator getroffen werden?

• Sicherheitsrelevante Herausforderungen:


Im Falle von automatisiertem Fahren vertrauen die Insassen des Fahrzeuges unmittelbar ihr Leben der Technik an. Demgemäß sollte die Technik frei von jeglichen funktionalen Fehlern sein. Ein jüngst vorgefallener Todesfall mit einem teilautomatisiert fahrenden Tesla zeigt, dass das Vertrauen in die Sicherheit der Connected Car-Technologie noch zurückhaltend ist.

Jenseits der funktionalen Sicherheit stellt die Cyber-Sicherheit eine Herausforderung dar. Hacker können die im Fahrzeug bestehenden Verbindungsmodule nutzen, um drahtlos die Kontrolle über ein Fahrzeug zu übernehmen, wie es ein US-amerikanisches Hackerteam demonstrierte, das sich über einen Laptop aus der Ferne Zugang zu einem Connected Car der Marke Jeep verschaffte.

• Datenschutzrechtliche Herausforderungen:

Datenschutztechnische Risiken im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können entstehen, sofern ein Connected Car einem Fahrer eindeutig zugeordnet werden kann. Beispielsweise kann das Fahrverhalten eines Fahrers durch bestimmte Personen, z. B. durch Fahrzeugeigentümer oder Arbeitgeber, bzw. Institutionen, z. B. durch den Staat oder durch die Versicherungsgesellschaft, überwacht sowie interpretiert werden. Bei Zugang zu Daten aus einem Connected Car besteht das Risiko der Nutzung für arglistige Handlungen. Darüber hinaus kann durch die Weitergabe der Daten an die Werbeindustrie adaptive und individualisierte Werbung an die Fahrzeugnutzer gesendet werden.

Der Zeitpunkt der Datenerhebung ist für datenschutzrechtliche Fragen relevant und die Stelle, welche die Daten aus den Connected Cars in Echtzeit entgegennimmt, ist verantwortlich, im Sinne der BDSG zu handeln. Fahrer von Connected Cars können selbst entscheiden, ob ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden dürfen. Die Automobilhersteller bemühen sich um standardisierte Symbole, welche die Übermittlung von Daten im Fahrzeug kenntlich machen.

Foto: fotolia / zapp2photo
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Über Heinrich Holland

Prof. Dr. Heinrich Holland lehrt an der University of Applied Sciences Mainz und ist Autor von 17 Büchern, u.a. des Standardwerkes "Direktmarketing".