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Club Med angeklagt wegen irreführender Betreffzeilen

Cluburlaub-Anbieter wird in den USA wegen angeblich irreführender Betreffzeilen verklagt. Im Zentrum stehen Rabattfristen, die verlängert wurden.
30.09.26

- Club Med wird wegen angeblich irreführender Betreffzeilen verklagt
- Eine Rabattaktion soll trotz Ablaufankündigung verlängert worden sein
- Der Fall liegt inzwischen beim Bundesgericht in Washington


Club Med sieht sich in den USA mit einer Klage wegen angeblich irreführender E-Mail-Werbung konfrontiert. Melissa Erwin wirft dem Reiseanbieter vor, gegen den Commercial Electronic Mail Act (CEMA) des Bundesstaates Washington verstoßen zu haben. Konkret geht es um E-Mails, in denen Rabattangebote als zeitlich unmittelbar auslaufend dargestellt worden sein sollen, wie MediaPost berichtet. In einem Beispiel aus dem Jahr 2024 wurde ein Rabatt von 40 Prozent mit dem Hinweis beworben, dass die Aktion am selben Tag ende. Laut Klageschrift wurde das Angebot anschließend jedoch um einen weiteren Tag verlängert.


Nach Angaben der Klageschrift sollen vergleichbare Kampagnen auch 2025 und 2026 verschickt worden sein. Der Fall wurde inzwischen an ein Bundesgericht verwiesen und liegt beim U.S. District Court for the Western District of Washington. Ob die Klägerin selbst von den beanstandeten E-Mails betroffen war oder dadurch einen konkreten finanziellen Schaden erlitt, geht aus dem vorliegenden Beitrag nicht hervor.


Der Fall reiht sich in eine Reihe ähnlicher Sammelklagen gegen große Unternehmen in Washington ein wie unter anderem Costco und Lands’ End.