Marketing-Börse PLUS - Fachbeiträge zu Marketing und Digitalisierung
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Änderungen in der Bilddarstellung bei Google GMail

Für seinen E-Mail-Dienst GMail hat Google das Verfahren für den Empfang von Bildern umgestellt - und damit die Fachdiskussion auch im DDV belebt.
Viele E-Mail-Programme verhindern den direkten Abruf von Bildern und zwingen den Empfänger enthaltene Bilder durch einen gesondert erforderlichen Mausklick herunterzuladen. Dabei enthält die E-Mail üblicherweise - für den Empfänger nicht sichtbar - eine Grafik ("Tracking Pixel"), durch deren Abruf dem Versender als werbendem Unternehmen Informationen geliefert werden. Sie geben die Möglichkeit, dem Empfänger auf seinen Bedarf hin ausgerichtete Werbung zukommen zu lassen. Laut einer Studie des Unternehmens promio.net GmbH von 2013 wünschen sich 81% aller Newsletter-Empfänger individuell auf sie zugeschnittene Newsletter, 51% sind mit der Datennutzung einverstanden.

Eine Umstellung des beschriebenen Verfahrens beim E-Mail-Dienst GMail bedeutet laut Angabe des Unternehmens Google, dass mit der Neuerung dem Kunden mehr Sicherheit und ein schnellerer Mailabruf geboten werden soll. Für die Werbefirmen ist jedoch eine der Konsequenzen der technischen Änderung, dass ihnen bestimmte Informationen über die Empfänger nicht mehr zur Verfügung stehen. Die an sich möglichen technischen Optionen, dem Verbraucherwunsch zu entsprechen, werden also eingeschränkt.

Der DDV begrüßt vom Grundsatz her jede Verbesserung des Verbraucherschutzes. Er appelliert an die im Bereich E-Mail-Marketing tätigen eigenen Mitglieder wie an die E-Mail-Branche, weiter an Lösungen für einen sicheren Werbe-E-Mail-Verkehr zu arbeiten bzw. diese Entwicklung zu unterstützen.
Jedwede Weiterentwicklung, die passgenau auf die Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist und in dessen mutmaßlichem Interesse liegt, ist aus Sicht des DDV prüfenswert. Dazu gehört z.B. auch die unterschiedliche Darstellung von E-Mails - jeweils lesefreundlich optimiert auf das vom Adressaten genutzte Empfangsgerät. Es gilt in jedem Falle, Verbraucher- und Unternehmensinteressen sinnvoll zu verknüpfen.

Die im E-Mail Marketing tätigen Mitglieder des DDV haben mit dem Ehrenkodex E-Mail-Marketing einen Ordnungsrahmen für ihre Aktivitäten geschaffen, der insbesondere Vorgaben für Daten- und Verbraucherschutz enthält.