AI Act: Diese neuen KI-Pflichten gelten seit August 2026
- Seit 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten
- Auch Unternehmen, die KI nur einsetzen, können betroffen sein
- Verstöße können bis zu 3 Prozent des weltweiten Jjahresumsatzes kosten
Seit dem 2. August 2026 ist eine weitere wichtige Stufe des europäischen AI Act anzuwenden. Die Regelungen betreffen nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Unternehmen, die fertige KI-Systeme einsetzen. Relevant kann dies etwa bei Chatbots und Kundenkommunikation, Marketing und Werbung, automatisierten Auswertungen oder der Erstellung von Inhalten sein, berichtet Rechtsanwalt Dr. Walter Späth auf Anwalt.de.
Besonders wichtig sind die neuen Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act. Bei bestimmten KI-Systemen müssen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Auch für künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte können Kennzeichnungspflichten gelten. Das betrifft insbesondere Deepfakes. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche KI-generierten Inhalte sie veröffentlichen und ob eine Offenlegung erforderlich ist.
Eine weitere Pflicht betrifft die KI-Kompetenz der Mitarbeiter. Nach Art. 4 AI Act müssen Anbieter und Betreiber bereits seit Februar 2025 für ein ausreichendes Maß an „AI Literacy“ sorgen. Unternehmen sollten daher nicht nur KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot freigeben, sondern klare Nutzungsregeln definieren und Mitarbeiter passend zu ihren Aufgaben schulen.
Besondere Vorsicht ist beim Einsatz von KI im Personalbereich geboten. Systeme zur Bewerberauswahl, zur Bewertung von Beschäftigten oder für Entscheidungen über Arbeitsbedingungen können als Hochrisiko-KI eingestuft werden und deutlich umfangreicheren Anforderungen unterliegen.
Der AI Act ersetzt zudem nicht die DSGVO. Werden personenbezogene Daten mit KI verarbeitet, müssen Unternehmen unter anderem Rechtsgrundlage, Datenübermittlung an externe Anbieter, Verarbeitungsort und mögliche Nutzung zum Training von KI-Modellen prüfen.
Die möglichen Sanktionen sind erheblich: Je nach Verstoß können Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen sein. Unternehmen sollten daher eine Bestandsaufnahme durchführen: Welche KI-Systeme werden eingesetzt, für welche Zwecke, mit welchen Daten und unter welchen Risiken? Zusätzlich sollten Kennzeichnungspflichten, Schulungen, interne Verantwortlichkeiten sowie Vorgaben aus DSGVO, Urheberrecht und anderen Rechtsbereichen geprüft werden.