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USA modifizieren Betreffzeilen-Gesetz

Die CEMA-Novelle reduziert Risiken teilweise, aber Unternehmen müssen ihre E-Mail-Marketingpraktiken weiterhin rechtlich sorgfältig überprüfen.
21.07.26
© freepik
 

- Washington senkt mögliche Strafen für irreführende E-Mails auf 100 Dollar
- Falsche Deadline-Betreffzeilen bleiben trotz Lockerung ein Risiko
- Große Kampagnen können weiterhin hohe Schadensersatzforderungen auslösen


Eine Gesetzesänderung im US-Bundesstaat Washington sorgt bei E-Mail-Marketern zwar für Erleichterung, bedeutet aber keinen vollständigen Schutz vor rechtlichen Risiken, berichtet MediaPost. Im Mittelpunkt steht der Consumer Electronic Mail Act (CEMA), gegen den zuletzt zahlreiche Sammelklagen wegen vermeintlich irreführender Betreffzeilen wie „Last Chance“ oder „Der Sale endet heute“ eingereicht wurden.


Die neue Regelung erschwert Klagen, indem Unternehmen nur dann haftbar gemacht werden sollen, wenn sie tatsächlich Kenntnis von der Irreführung hatten oder diese aufgrund objektiver Umstände angenommen werden konnte. Zudem wurden die möglichen gesetzlichen Schadensersatzforderungen von 500 auf 100 US-Dollar pro E-Mail reduziert.


Trotz dieser Lockerungen sollten E-Mail-Marketer weiterhin vorsichtig sein. Die Anwaltskanzlei McDermott Will & Schulte warnt davor, die Änderung als Freibrief für aggressive Verkaufsbotschaften zu verstehen. Wiederholte oder systematische Nutzung künstlicher Verknappung könnte weiterhin als Hinweis auf eine bewusste Irreführung gewertet werden.


Besonders relevant ist das Risiko für Unternehmen mit großen E-Mail-Verteilern. Auch bei niedrigeren Einzelstrafen können umfangreiche Kampagnen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Zusätzlich könnten Kläger weiterhin andere Rechtsgrundlagen wie Verbraucherschutzgesetze nutzen, die unter anderem Anwaltskosten, Unterlassungsansprüche oder höhere Schadensersatzforderungen ermöglichen.


Für Marken mit etabliertem Ruf und transparenten Marketingpraktiken ist das Risiko zwar geringer, vollständig verschwunden ist es jedoch nicht. Die Gesetzesänderung sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. E-Mail-Marketing steht zunehmend im Zusammenhang mit weiteren rechtlichen Anforderungen rund um Datenschutz, Verbraucherkommunikation, Preisgestaltung und digitale Marketingpraktiken.