Marketing-Börse PLUS - Fachbeiträge zu Marketing und Digitalisierung
print logo

Tracking im Kreuzfeuer: Wege zur cookie-losen Analyse

EuGH-Urteil: Datenbasis in Gefahr und Web-Analyse immer schwieriger. Warum cookie-freiem Tracking die Zukunft gehört.
etracker GmbH | 05.03.2020
Tracking im Kreuzfeuer: Wege zur cookie-losen Analyse © etracker GmbH
 

Cookie-basiertes Tracking geht Marketingverantwortlichen zunehmend auf den Keks. Vor allem durch immer mehr Vorschriften. So wie das aktuelle EuGH-Urteil mit der Vorgabe, dass Tracking-Cookies nur noch nach ausführlicher Aufklärung sowie mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zum Einsatz kommen dürfen. Viele fragen sich: Lässt sich überhaupt noch eine valide Datenanalyse durchführen, wenn die Ablehnung von Cookies einfacher und somit viel wahrscheinlicher wird? Und wie sieht die Datengenerierung der Zukunft aus, damit Performance-Marketing nicht bald der Vergangenheit angehört?

 

EU-Urteil sorgt für Wirbel

 

Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte jüngst ein Urteil gegen die gängige Praxis der Website-Betreiber, die Tracking- und Marketing-Cookies ohne Einwilligung der Nutzer setzen. Der EuGH unterschied dabei nicht, ob Cookies personenbezogene Daten speichern oder anonymisierte. Opt-in-Verfahren für einwilligungsbedürftige Cookies sind somit Pflicht. Irgendein Cookie-Banner samt „OK“-Schaltfläche auf die Website zu stellen, reicht nicht aus. Weiterhin muss das Ablehnen genauso einfach wie das Akzeptieren sein. Einwilligungen zu befördern, indem ein Schließen oder Ablehnen nur auf Unterseiten möglich ist, widerspricht den Anforderungen der EU-DSGVO. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber forderte in einer Pressemitteilung sogar, auch die Nutzung von Google Analytics opt-in-pflichtig zu machen. Das Problem: Durch die Pflicht zu informieren und aktiv Einwilligungen einzuholen, leidet die Datenbasis gewaltig – womöglich wird sie sogar fast komplett versiegen. Studien der Ruhr-Universität Bochum und der University of Michigan zeigen, dass bei vollkommen rechtskonformem Tracking lediglich 0,1 Prozent aller Nutzer aktiv der Verwendung von Cookies Dritter einwilligen würden.[1] Dieses Ergebnis dürfte vielen Seitenbetreibern und Marketingverantwortlichen starke Kopfschmerzen bereiten. Im Prinzip bedeutet es das Aus für Performance-Marketing, wie wir es heute kennen.  

 

So funktioniert cookie-freies-Tracking

 

Die Rettung: Tracking, das ohne Cookies auskommt und so opt-in-freies Tracking gestattet. Es dürfen dabei auch keine ähnlichen Technologien wie Fingerprinting zum Einsatz kommen, um Nutzer über längere Zeiten hinweg zu tracken. Weiterhin muss ein Anbieter gewählt werden, der selber keinen Anspruch auf die Daten erhebt, sie nicht für eigene Zwecke nutzt oder sie Dritten zur Verfügung stellt, wodurch die Einwilligungspflicht entstünde. Alle diese Kriterien erfüllt etracker und hat cookie-loses Tracking sogar zum neuen Standard gemacht: „Mit der aktuellen Default-Integration setzen wir weder Cookies noch nutzen wir lokalen Speicher, um Webanalyse zu betreiben. Auf diese Weise kommen wir komplett ohne Einwilligung aus“, so etracker Geschäftsführer Olaf Brandt. Erfasst werden dennoch nahezu alle technisch möglichen Besucherdaten. Für die Aktivierung von Cookies bei Einwilligung stellt etracker entsprechende Funktionen optional bereit. Von diesem Verfahren profitieren Webseiten-Betreiber als auch Besucher gleichermaßen:

 

  • Webseitenbetreiber erhalten selbst bei Ablehnung von Cookies eine Messung relevanter Daten auf Basis der Analyse von nahezu 100 Prozent aller Interaktionen.
  • Pflegeleicht: Die IP-Anonymisierung ist von Haus aus aktiv und muss weder bei Änderungen an der Website noch bei neuen Seiten angepasst werden.
  • Gesetzeskonform: etracker erfüllt sämtliche Anforderungen an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn schließlich erfolgt weder eine „Speicherung von Informationen“ noch ein „Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers. gespeichert sind“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58 („Cookie-Richtlinie“). Nicht zuletzt machen Kampagnen-Tracking mit UTM-Parametern, Schnittstelle zu Google Ads für die automatisierte SEA-Optimierung, automatisiertes Event-Tracking und vieles mehr die Migration unkompliziert.
  • Besucher werden nicht durch Cookie-Banner verschreckt und können sich dennoch sicher sein, dass ihre Daten nicht in die Hände Dritter gelangen.  

 

Attraktives Angebot für kleinere Webseiten

 

Den Einstieg in die etracker-Welt macht das Unternehmen jetzt mit seiner Datenschutzinitiative besonders interessant. Denn das Paket „etracker Analytics Pro“ kostet im ersten Jahr keinen einzigen Cent. Er eignet sich daher ideal als Ersatz oder zur Unterstützung von Google Analytics, beispielsweise um auch die Besuche zu erfassen, die in Google Analytics fehlen, wenn Consent-Lösungen zum Einsatz kommen. Das Hamburger Unternehmen stellt für die Aktion 1.000 Lizenzen bereit, die Interessierte bis zum 30. Juni 2020 in Anspruch nehmen können. Inbegriffen ist ein Kontingent von 1 Million Tracking Requests (Touchpoints) pro Monat, was gewöhnlich für Websites ausreicht, die bis zu 250.000 Besuche bzw. Sessions pro Monat verzeichnen. Mehr Informationen unter: www.etracker.com  

 

[1] (Un)informed Consent: Studying GDPR Consent Notices in the Field

https://www.syssec.ruhr-uni-bochum.de/media/emma/veroeffentlichungen/2019/09/05/uninformed-consent_Yl7FPEh.pdf