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Gesetzesänderung verlangt Änderung von gewerblichen E-Mails

Seit Anfang des Jahres müssen gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte über das versendende Unternehmen enthalten.
promio.net GmbH | 19.03.2007
Wer diese Informationen nicht in seine elektronische Kommunikation aufnimmt, riskiert Zwangsgeld in einer Höhe bis 5.000 EUR und Abmahnungen. Diese Änderungen sind nachzulesen im EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister).

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen dazu, welche E-Mails betroffen sind und was Sie ändern müssen. Weiter finden Sie konkrete Beispiele zur Veranschaulichung.

http://promio.net/red.php?r=$r&lid=12929&ln=1
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