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Pflichtfeld „Anrede“ bei Newsletter-Abonnements

Bei der Aufnahme von Kontaktdaten in einem Online-Formular im Anrede-Feld muss eine geschlechtsneutrale Anrede bereitgehalten werden.
14.04.21 | Interessanter Artikel bei absolit
Pflichtfeld „Anrede“ bei Newsletter-Abonnements © Freepik
 


Ende letzten Jahres hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass bei der Aufnahme von Kontaktdaten in einem Online-Formular im Anrede-Feld neben „Herr“ und „Frau“ auch eine geschlechtsneutrale Anrede bereitgehalten werden muss. Dies gilt jedenfalls, wenn die Auswahl der einer Anrede verpflichtend ist. Nur so könnten die Rechte non-binärer Personen gewahrt werden.



Bestellung einer nicht-binären Person


Geklagt hat eine Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität. Die Klage richtete sich gegen den Betreiber eines Online-Shops. In diesem Shop war eine Bestellung nur dann möglich, wenn entweder die Anrede „Herr“ oder die Anrede „Frau“ ausgewählt wurde. Eine geschlechtsneutrale Anredeoption war nicht verfügbar. Die Auswahl konnte auch nicht offengelassen werden, da anderenfalls eine Fehlermeldung erschien und der Bestellvorgang nicht fortgesetzt werden konnte. Nach einer Bestellung in dem Shop wurde die klagende Person daher in der Rechnung als „Herr“ angesprochen. Die Person klagte daraufhin auf Unterlassung: Der Onlineshop-Betreiber solle es unterlassen, bei Bestellungen zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ zu verlangen, und die Person in der Korrespondenz als „Frau“ oder „Herr“ zu bezeichnen. Außerdem verlangte sie wegen Diskriminierung eine Entschädigung in Geld sowie die Erstattung der Abmahnkosten.