Google muss E-Mail-Konkurrenz gleichstellen

- Gericht: Gmail darf bei Android-Einrichtung nicht bevorzugt werden
- DMA zwingt Gatekeeper wie Google zur Gleichbehandlung von Diensten
- Nutzer sollen künftig einfacher alternative E-Mail-Anbieter wählen können
Das Landgericht Mainz hat entschieden, dass Google bei der Einrichtung von Android-Smartphones Gmail nicht mehr bevorzugen darf, berichtet Frankfurter Allgemeine. Bisher war für die Erstellung eines Kontos meist eine Gmail-Adresse nötig, was Konkurrenten wie GMX oder Web.de benachteiligte. Die Kläger, vertreten durch 1&1 Mail & Media, erreichten nun, dass alternative Anbieter gleichberechtigt genutzt werden können.
Das Urteil stützt sich auf den Digital Markets Act (DMA), ein EU-Gesetz, das seit März 2024 gilt. Es verpflichtet sogenannte Gatekeeper wie Google, Apple oder Meta, eigene Dienste nicht zu bevorzugen und Wettbewerbern faire Chancen zu gewähren. Ziel ist es, den Wettbewerb zu stärken und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit zu geben. Google hatte im Verfahren bereits Anpassungen vorgenommen: Seit Mai 2025 ist auch eine Anmeldung per Telefonnummer möglich. Allerdings generierte das System dabei automatisch eine Gmail-Adresse – ein Vorgehen, das nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig ist. Künftig könnte ein sogenannter „Choice Screen“ notwendig sein, der Nutzern direkt verschiedene Anbieter zur Auswahl stellt.
Für GMX und Web.de ist das Urteil ein Signal für mehr digitale Souveränität und Datenschutz. Nutzer könnten sich bewusster für europäische Dienste mit Rechenzentren in Europa entscheiden. Google wiederum sieht die Gefahr, dass unterschiedliche Urteile zu Bürokratie führen und die angestrebte Harmonisierung des DMA erschweren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel eingelegt hat. Der Fall dürfte daher in die nächste Instanz gehen.