OLG München sieht die Bestätigungsanfrage per E-Mail als Verstoß gegen das Verbot der Zusendung ungewollter E-Mail-Werbung.
Fachartikel von
Jens Eckhardt
Steigerung von Öffnungsrate um zwanzig Prozent bei inaktiven Kontakten und um 47 Prozent bei aktiven und bereits interessierten potenziellen Kunden.
Fachartikel von
Reinhard Janning