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Adresshandel: Wann liegt berechtigtes Interesse vor?

Das OLG Stuttgart urteilt über Adresshandel und Direktwerbung: Berechtigtes Interesse nach DSGVO, Einwilligung und Erforderlichkeit im Fokus.
30.04.24 | Interessanter Artikel bei Dr. Datenschutz
© freepik / Racool_studio
 

- Streitpunkt Direktwerbung: Was erlaubt die DSGVO?
- Klarheit im Adresshandel: Entscheidung des OLG Stuttgart
- Werbetreibende müssen berechtigtes Interesse gemäß DSGVO nachweisen.


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat über die Zulässigkeit von Direktwerbung durch Adresshandel entschieden. Zentral sind dabei das berechtigte Interesse gemäß DSGVO, die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung und die Einwilligung der betroffenen Person. Das Gericht betont, dass eine Kundenbeziehung nicht zwingend erforderlich ist und Direktwerbung per Post grundsätzlich zulässig ist. Eine sorgfältige Interessenabwägung und Dokumentation sind jedoch essentiell, berichtet Marc Ruiz Garcia auf Dr. Datenschutz.


Marketingmanager sollten daher das Urteil des OLG Stuttgart beachten, um DSGVO-konforme Werbemaßnahmen sicherzustellen. Es ist ratsam, den Datenschutzbeauftragten frühzeitig einzubeziehen, um potenzielle Risiken zu minimieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.