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Neue Vorgaben bei Trackingpixeln in E-Mails

Frankreich und Italien stellen neue Anforderungen an E-Mail-Tracking. Marketer müssen Messung und Newsletter-Einwilligung künftig getrennt behandeln.
28.09.26
© freepik / peshkovagalina
 

- Frankreich und Italien verlangen eine separate Einwilligung fürs Tracking
- Tracking muss unabhängig vom Newsletter-Abo widerrufbar sein
- Für Deutschland ist offen, ob die Behörden ähnlich streng vorgehen

Tracking-Pixel und umgeschriebene Links zur Messung von Öffnungen und Klicks benötigen nach der in Frankreich und Italien vertretenen Auslegung eine eigene Rechtsgrundlage. Eine Zustimmung zum Erhalt von Werbe-E-Mails reicht für die personenbezogene Erfolgsmessung nicht automatisch aus. Die Einwilligung für das Tracking muss separat, freiwillig und dokumentierbar erfolgen, berichtet Dr. Datenschutz.


Konsequenzen für Marketer
Unternehmen sollten Newsletter-Anmeldung und Messfreigabe voneinander entkoppeln. Empfänger müssen das Tracking ablehnen können, ohne dadurch ihr Abonnement zu verlieren. Praktisch lässt sich dies beispielsweise über zwei unabhängig aktivierbare Optionen im Anmeldeformular oder Preference Center umsetzen.


Bestände und Systeme überprüfen
Für bereits vorhandene Kontakte kommen grundsätzlich eine nachträgliche Einholung der Tracking-Zustimmung oder der Verzicht auf personenbezogene Messung infrage. Technisch muss die Tracking-Erlaubnis als eigenes Merkmal im Datenmodell gespeichert werden. Auch Automationen, Segmente und Workflows sollten diesen Status berücksichtigen.


Was gilt in Deutschland?
In Deutschland basiert die Regelung ebenfalls auf der europäischen ePrivacy-Vorgabe, die über § 25 TDDDG umgesetzt wird. Offen ist jedoch, ob deutsche Aufsichtsbehörden dieselben Anforderungen an die Trennung und Granularität stellen werden. Die Entwicklungen in Frankreich und Italien sind daher vor allem ein wichtiger Hinweis für international tätige Unternehmen, aber kein verlässlicher Zeitplan für Deutschland.

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