Ab dem 25.05.2018 gelten neue Anforderungen für rechtssichere Einwilligungen. Auch für zuvor gewonnene E-Mail-Adressen gilt kein Bestandsschutz.
Fachartikel von
Jens Eckhardt
Mehr als 1000 B2B-Kunden wurden befragt, was Sie von Marketing Automation erwarten und welche Marketing-E-Mail-Botschaften, eher im Papierkorb landen.
Fachartikel von
Reinhard Janning
YouTube und Google müssen bei einer Urheberrechtsverletzung die E-Mail-Adresse der dieser Verletzung zugeordneten Nutzer bekanntgeben.
Fachartikel von
Timo Schutt