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Kundenkonto ist keine E-Mail-Einwilligung

Das Landgericht Berlin verbietet Werbemails ohne ausdrückliches Opt-in bei Shop-Anmeldung ohne tatsächlichen Kaufabschluss.
06.06.25
© freepik
 

- Newsletter ohne aktives Opt-in bei Registrierung ist unzulässig
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Eine Kontoeröffnung ersetzt keine ausdrückliche Einwilligung
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§ 7 Abs. 3 UWG greift nicht ohne tatsächlichen Kaufabschluss

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Versand von Newslettern ohne ausdrückliche Zustimmung bei einer bloßen Registrierung in einem Online-Shop rechtswidrig ist, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr. In dem verhandelten Fall hatte sich ein Nutzer in einem Shop angemeldet und eine Bestätigungs-E-Mail erhalten, die zugleich auf Werbeangebote hinwies. Eine gesonderte Einwilligung in den Erhalt von Werbemails hatte der Nutzer jedoch nicht erteilt – dennoch folgten später Newsletter.


Das Gericht stellte klar: Eine wirksame Zustimmung zur werblichen Kommunikation setzt eine bewusste und separate Handlung des Nutzers voraus. Die bloße Kontoerstellung reiche nicht aus, insbesondere wenn das Einverständnis zur Werbung bereits voreingestellt ist. Damit fehle es an einer rechtssicheren Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 UWG.


Zudem sei auch die Ausnahmeregel des § 7 Abs. 3 UWG nicht anwendbar. Diese erlaubt Direktwerbung unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherige Zustimmung – etwa, wenn bereits ein Kauf stattgefunden hat. Im konkreten Fall hatte der Nutzer aber keinen Kauf getätigt, sodass auch diese Voraussetzung nicht erfüllt war.


Das Urteil betont erneut, wie wichtig ein klarer, freiwilliger Opt-in bei E-Mail-Werbung ist – und dass rechtliche Grauzonen im E-Commerce leicht zur Abmahnfalle werden können.