OLG München sieht die Bestätigungsanfrage per E-Mail als Verstoß gegen das Verbot der Zusendung ungewollter E-Mail-Werbung.
Fachartikel von
Jens Eckhardt
| 12.12.2012
Nach OLG München sind Double-Opt-In- Bestätigungs-E-Mails unzulässig, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.
Fachartikel von
Martin Schirmbacher
| 29.11.2012
Die Einwilligung (Opt-In) eines Empfängers zum Erhalt von Newslettern und Marketing Mails muss vom Versender rechtssicher nachweisbar sein.
Fachartikel von
Stefan Mies
| 01.08.2012