Marketing-Börse PLUS - Fachbeiträge zu Marketing und Digitalisierung
print logo

So gestalten Sie rechtssichere Abmeldefunktionen

Die Einwilligung zum E-Mail Marketing muss immer freiwillig sein. Dazu gehört auch, dass der Empfänger jederzeit die Möglichkeit haben muss, seine Einwilligung wieder zurückzuziehen.
Stefan Mies | 27.03.2012
Die Einwilligung zum E-Mail Marketing muss immer freiwillig sein. Dazu gehört auch, dass der Empfänger jederzeit die Möglichkeit haben muss, seine Einwilligung wieder zurückzuziehen. Dazu muss jeder einzelne Newsletter eine eindeutig identifizierbare Abmeldefunktion (Opt-Out) aufweisen. Der Empfänger sollte schon beim Opt-In deutlich darauf hingewiesen werden, dass er sich jederzeit wieder vom Erhalt des Newsletters abmelden kann und daraus keine Nachteile für Ihn entstehen.

Der Abmeldevorgang muss einfach und unmissverständlich gestaltet sein
Die Abmeldung muss möglichst einfach gehalten werden, beispielsweise durch einen einfachen Link. Komplizierte Abmeldevorgänge – die z.B. noch einmal ein Passwort verlangen – sind rechtlich bedenklich und zu vermeiden.

Falls der Empfänger mehrer Newsletter abonniert hat, sollte ihm eindeutig kommuniziert werden, von welchem Angebot er sich gerade abmeldet. Beispielsweise indem die konkreten Newsletter noch einmal aufgeführt werden.Je nach Umfang der abgegebenen Einwilligung empfiehlt es sich, die möglichen Opt-Out Optionen – z.B. auf einer separaten Landing Page – einzeln aufzulisten. So hat der Empfänger die Möglichkeit z.B. nur Teile des Newsletter Angebotes abzumelden oder nur die weitere Erhebung personenbezogener Daten zu unterbinden, den Newsletter aber weiter zu erhalten.

Dabei ist zu bedenken, dass ein Empfänger sich von einer Marke bzw. einem Absender abmeldet. Unabhängig der tatsächlich vielleicht unterschiedlichen und unabhängigen
Einwilligungen möchte er i.d.R. von diesem Absender keine Informationen mehr erhalten. Im Zweifel sollte auch hier eine Aufstellung aller aktuellen Einwilligungen zur selektiven Abwahl erfolgen.

Bei Service- und Transaktionsmails sind Abmeldefunktionen nicht zwingend erforderlich
Bei Service- und Transaktionsmails, deren Erhalt zum Bezug einer Leistung zwingend ist, ist es nicht vorgeschrieben, eine Abmeldefunktion zu integrieren. Wenn die E-Mail allerdings nicht zwingend erforderlich ist oder ein Gericht sie als mittelbare Werbung oder Verkaufsförderung auslegen könnte, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall doch eine Opt-Out Möglichkeit zu integrieren.

Pressekontakt:
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn

Herr Stefan Mies

Tel: +49(0)228 22 77 97-56
Fax: +49(0)228 22 77 97-900
pr@artegic.de
http://www.artegic.de
twitter: twitter.com/artegic

Über die artegic AG:
Die artegic AG unterstützt Unternehmen beim Aufbau von loyalen und profitablen B-to-B- und B-to-C-Kundenbeziehungen über Online-Kanäle. Das Leistungsportfolio umfasst strategische Beratung, Technologien und Business-Services für Online-CRM und Dialogmarketing per E-Mail, RSS, Mobile und Social Media.

Mit der Online-CRM-Technologie ELAINE FIVE bietet artegic eine leistungsfähige und einzigartige Lösung für die übergreifende Durchführung von Kampagnen sowie die Marketing-Automatisierung auf Basis von selbst schärfenden analytischen Kundenprofilen.

International werden jeden Monat über ELAINE FIVE Technologie rund 1,3 Mrd. E-Mails, SMS und Social Media Messages versandt. artegic greift dabei als assoziiertes Unternehmen auf das Know-how der Fraunhofer Gesellschaft zurück sowie auf die Expertise aus langjährigen Best-Practices mit namhaften Kunden wie RTL, A.T.U, Web.de, REWE, maxdome, Hyundai sowie den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz.