Im E-Mail Marketing hält sich im Zusammenhang mit der DSGVO der Mythos „Berechtigtes Interesse genügt“. Nötig ist eine differenzierte Betrachtung.
03.09.2018
|
Jens Eckhardt
Viele Firmen haben die Einwilligungen hektisch nachqualifiziert. Die Ergebnisse sind oft ernüchternd. Stellt sich die Frage: Wie muss es weitergehen?
21.08.2018
|
LCOM Kommunikationsdienste GmbH & Co. KG
Zusätzliche Pflichten, die nicht nur den Datenschutzbeauftragten betreffen, sondern das ganze Marketing, bergen die Gefahr von Bußgeldern.
23.07.2018
|
Jens Eckhardt
Durch eine geringe Zustimmungsquote wurden mit unnötigen Re-Permission-Mailings millionenfach E-Mail-Adressen verbrannt. Das hat auch Vorteile.
09.07.2018
|
Michael Kornfeld