Nach OLG München sind Double-Opt-In- Bestätigungs-E-Mails unzulässig, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.
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Martin Schirmbacher
| 29.11.2012
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Reinhard Janning
| 19.11.2012
Nutzen Sie Jahresevents gerade bei Sondermailings um die Aufmerksamkeit Ihrer Kunden zu gewinnen. Wählen Sie z. B. ein besonderes Design.
Fachartikel von
rabbit eMarketing GmbH
| 19.11.2012
Was ist der Vorteil von Willkommensmails im E-Mail Marketing? Lesen Sie wie Sie mit einfachen Tricks höhere Öffnungsraten erzielen.
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Stefan Mies
| 14.11.2012