Obwohl nicht klar ist, wann die ePrivacy-Verordnung wirksam wird, empfiehlt sich, für Tracking und Personendaten-Auswertung ein Opt-in einzuholen.
23.03.2018
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Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Beim Einsatz von sozialen Netzwerken gilt es, in Bezug auf Inhalte, Kommentare und Monitoring gesetzliche Bestimmung zu beachten.
26.03.2018
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Laura Gosemann
Um E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung zu versenden, müssen mehrere Vorgaben nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllt sein.
19.03.2018
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Rolf Albrecht
Im Marketing ist es wichtig, für den Kunden alles zu optimieren, wenn sich die Chance bietet.
13.03.2018
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ELAINE technologies GmbH