Für Nutzer muss transparent sein, wie mit ihnen persönlichen Daten umgegangen wird. Wer Verhalten personenbezogen analysiert, benötigt eine Einwilligung.
Unternehmen wird bewusst, dass ein gesetzeskonformes Datenschutzkonzept nicht nur ein Wettbewerbsvorteil im Hinblick auf ihre Kunden ist.
Fachartikel von
Martin Philipp
| 13.04.2015
Grundsätzlich gilt, dass nicht immer eine Einwilligung des Betroffenen zur Erhebung und weiteren Verwendung von Daten erforderlich ist.
Fachartikel von
ELAINE technologies GmbH
| 07.04.2015
Dürfen insbesondere externe Daten hinzugezogen/abgeglichen und dürfen Datensätze verschmolzen werden, wenn sie von ein und demselben Kunden stammen?
Fachartikel von
ELAINE technologies GmbH
| 21.01.2015