Für Nutzer muss transparent sein, wie mit ihnen persönlichen Daten umgegangen wird. Wer Verhalten personenbezogen analysiert, benötigt eine Einwilligung.
Beim Einsatz von sozialen Netzwerken gilt es, in Bezug auf Inhalte, Kommentare und Monitoring gesetzliche Bestimmung zu beachten.
26.03.2018
|
Laura Gosemann
Eine Werbe-Einwilligung ist laut der DSGVO kein Freilos für Datenspeicherung. Auch personalisiertes Tracking wird durch E-Privacy-VO komplizierter.
27.11.2017
|
Sabine Heukrodt-Bauer
YouTube und Google müssen bei einer Urheberrechtsverletzung die E-Mail-Adresse der dieser Verletzung zugeordneten Nutzer bekanntgeben.
05.09.2017
|
Timo Schutt
Selbst wer lediglich eine Info-Site mit Kontaktformular unterhält, ist in der Pflicht, hohen Datenschutz zu gewährleisten.
27.07.2017
|
PSW Group GmbH & Co. KG
144543 142111 140738 139953