Für Nutzer muss transparent sein, wie mit ihnen persönlichen Daten umgegangen wird. Wer Verhalten personenbezogen analysiert, benötigt eine Einwilligung.
Beim Einsatz von sozialen Netzwerken gilt es, in Bezug auf Inhalte, Kommentare und Monitoring gesetzliche Bestimmung zu beachten.
Fachartikel von
Laura Gosemann
| 26.03.2018
Eine Werbe-Einwilligung ist laut der DSGVO kein Freilos für Datenspeicherung. Auch personalisiertes Tracking wird durch E-Privacy-VO komplizierter.
Fachartikel von
Sabine Heukrodt-Bauer
| 27.11.2017
YouTube und Google müssen bei einer Urheberrechtsverletzung die E-Mail-Adresse der dieser Verletzung zugeordneten Nutzer bekanntgeben.
Fachartikel von
Timo Schutt
| 05.09.2017
Selbst wer lediglich eine Info-Site mit Kontaktformular unterhält, ist in der Pflicht, hohen Datenschutz zu gewährleisten.
Fachartikel von
PSW Group GmbH & Co. KG
| 27.07.2017