Für Nutzer muss transparent sein, wie mit ihnen persönlichen Daten umgegangen wird. Wer Verhalten personenbezogen analysiert, benötigt eine Einwilligung.
Die ePrivacy-Verordnung wird verbieten, Daten ohne Nutzer-Erlaubnis zu sammeln und Profile zu erstellen. Crossmediale B2B-Ansprache dennoch möglich.
Fachartikel von
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
| 25.04.2018
Obwohl nicht klar ist, wann die ePrivacy-Verordnung wirksam wird, empfiehlt sich, für Tracking und Personendaten-Auswertung ein Opt-in einzuholen.
Fachartikel von
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
| 23.03.2018